Messerrecht

5 Jahre 9 Monate her #36 von Michael
Messertragen bleibt erlaubt

Ohne Einschränkungen durch §42a
führen darf man
:arrow: Klappmesser ohne Vorrichtung zum
einhändigen Öffnen oder solche mit
nicht feststellbarer Klinge
:arrow: Feststehende Messer unter 12 cm
Klingenlänge
falls sie nicht als Waffe konzipiert sind


Kein Verbot für Einhandmesser

Der Besitz aller aufgeführten Messer
ist weiterhin erlaubt
:arrow: Klappmesser mit Vorrichtung zum
einhändigen Öffnen und feststellbarer
Klinge
:arrow: Feststehende Messer über 12 cm
Klingenlänge
:arrow: als Waffen eingestufte Messer


Das Waffengesetz - § 42a

Diese Messer dürfen nur unter
bestimmten Voraussetzungen geführt
werden:
:arrow: Hieb- und Stoßwaffen, Messer, die dazu
bestimmt sind, mittels Muskelkraft durch
Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf
Verletzungen beizubringen
(z. B. Dolche, Bajonette)
:arrow: Feststehende Messer mit einer Klingenlänge
über 12 cm
:arrow: Klappmesser mit einhändig zu öffnender
und feststellbarer Klinge (Einhandmesser)


Besitz bleibt erlaubt - Führen
von Messern eingeschränkt


Messer, die unter §42a fallen, dürfen
geführt werden bei
:arrow: Verwendung bei Foto-, Film-, Fernsehaufnahmen
und Theateraufführungen
Transport in verschlossenen Behältnissen
:arrow: Berechtigtem Interesse, insbesondere
bei Berufsausübung, Brauchtumspflege,
Sport, Camping, sowie mit
:arrow: allgemein anerkanntem Zweck
Laut Auskunft der Ministerien werden
Jagd, Fischerei, Camping, Grillen, Wald-,
Garten- und Feldarbeit, Wandern oder
auch das bloße „Apfelschälen“, sowie
darüber hinaus jeder sozial-adäquate
Gebrauch von Messern als allgemein
anerkannter Zweck angesehen.
:messer

Wichtig! - Beim Transport: Verschlossene Angeltasche - nicht zugriffsbereit. Am Wasser an den Gürtel kein Problem.
Ich habe auch schon ein Letherman-Tool - mit Einhandmesser am Gürtel vergessen - man sollte aufpassen.

:?

Die Lahn gibt und die Lahn nimmt!

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